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Fahrradbeleuchtung im Straßenverkehr

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Der Bundesrat will am 5. Juli 2013 die Vorschriften für die Fahrradbeleuchtung im Straßenverkehr neu regeln. Bisher ist ausschließlich die Verwendung von dynamo- betriebenen Fahrradleuchten gestattet, künftig sollen auch „wiederaufladbare Energiespeicher“, also Akkus, am Velo erlaubt sein. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) kritisiert den Vorstoß jedoch harsch.

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Fahrradbeleuchtung im Straßenverkehr   •  02.07.2013 15:16


2 Chief_Justice

Fahrradbeleuchtung im Straßenverkehr   •  04.07.2013 16:33


3 Mattosch

der adfc kritisiert nur die undurchdachte gesetzes idee und nicht den vorstoß.

weil es einfach bescheuert ist, das man nur akkulampen mit ladestandsanzeige benutzen darf und das vorn und hinten.

soweit ich informiert bin gibt es sowas für rückleuchten noch garnicht.





Fahrradbeleuchtung im Straßenverkehr   •  04.07.2013 17:02


4 OldenBiker

Ist schon mal gut zu hören, das Akku-Leuchten legal werden sollen.
Wideraufladbar ist ja jetzt nicht so das Problem. Das mit der Anzeige der Ladekapazität schon eher. Für hinten eigentlich nicht machbar. Ich schaue mich jedenfalls nicht ständig um, ob's Licht noch brennt.
Die geplante Gesetzesänderung ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Und das unsere Politiker das nicht ohne Steine im Weg hinkriegen, ist ja mal klar lach.

Fahrradbeleuchtung im Straßenverkehr   •  04.07.2013 18:26


5 dervolker

Es gibt aber durchaus Unterschiede zwischen Gesetzen und Vollstreckung von Gesetzen. Polizisten haben genug Menschenverstand und ich habe noch nie von jemandem gehört, der wegen falschem Fahrradlicht angehalten wurde. Ihr?

Fahrradbeleuchtung im Straßenverkehr   •  08.10.2013 14:33


6 WeschnitzPirat

Übrigens sieht das neue, mittlerweile verabschiedete Gesetz nun so aus:

Fahrradbeleuchtung - Neufassung von § 67 Absatz 1 StVZO
Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder
einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder
einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein.
Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.


Biken ist wie Nachtisch, ein bisschen geht immer.

Fahrradbeleuchtung im Straßenverkehr   •  08.10.2013 15:59


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