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Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi

1 Konatreter (Ex-Mitglied)

Hallo @ All
Viele von Euch werden die Sache bestimmt gehört haben. Die neuen Vorschriften und Bußgelder für Radfahrer. Ok, einiges ist schon ok. Aber, was ist mit der Stvzo für Mountys? Laut neuer Verordnung muss ein Rad auch am Tage eine funktionierende Lichtanlage,Katzenaugen Speichenreflektoren usw. haben.Wie sieht das denn jetzt für RR und Mountys aus.Es gab ja das Gesetzesloch, dass Sportgeräte unter 11 KG davon ausgenommen sind.Wer was etwas ganz genaues. hmmm

Wären wir anders,würden wir nicht Mountainbiken

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 09:29


2 Berlusconi

Wenn man diese Gesetze bei uns wirklich so durchzieht, könnte man ganz Griechenland innerhalb eines Monats schuldenfrei machen.
Ich weiß zwar nicht, wie das in der Stadt gehandelt wird, aber bei uns auf´m Land gab´s nie Probleme und wird, denke ich, auch weiterhin so sein.

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 09:43


3 Mattosch

Das mit dem licht war immer nur für rr.
die bullen haben es nur nicht so genau genommen.

ich finde es nur dumm,da man im dunklen eh nur mit licht fährt. in der stadt bin ich mit dem bike eh schneller als die und im wald habe ich noch keinen gesehen. noch nicht

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 09:47


4 raphrav

Hi,

de facto hat sich für uns Radler nicht allzuviel geändert.
Einzig wurden die Strafen erhöht, für Dinge, die zuvor auch schon verboten waren.

Weil du speziell auf die StVZO eingehst: Alles was du schilderst, war vorher auch schon so.
Eine festinstallierte Lichtanlage mit Dynamo und gemeinsamen Ein- und Ausschalter für vorne und hinten sowie Front-, Rück- und Speichenreflektoren. Batterielichter nicht alleine sondern maximal als Unterstützung.
Zur 11kg-Klausel: Die gibt es, aber nur für Rennräder (so im Wortlaut, aber: definiere Rennrad...) und die sagt nur, dass Rennräder keine festinstallierte Lichtanlage brauchen und Batterielichter so auch OK sind. Mitführpflicht auch Tags gilt auch für diese.

Sinn? Wurde schon oft mit (hier) eindeutigem Ergebnis diskutiert, bitte nicht schon wieder... zwinker

Aber es wurde schon geschrieben: Ich hab noch nie was von einer Kontrolle tagsüber gehört, und tatsächlich sind die Freunde und Helfer ja zufrieden, wenn's vorne weiß und hinten rot leuchtet.

Von daher: Nur keine Panik. Für uns wurde es eher besser, weil sich für Autofahrer tatsächlich was geändert hat. Z.B. dass auf Radfahrspuren nun generell Parkverbot herrscht. Eigentlich traurig, dass das erst jetzt kam...

Grüße,
Raph

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 09:50


5 Beysen

Das ein Rad auch am Tage Beleuchtung haben muss ist nicht neu.
Ferner sei zu erwähnen das sie immer Lichtmaschinengesteuert und nicht unter 6V haben darf.

RR unter 11Kg unterliegen der gesonderten Ordnung hier darf eine nach stvzo zugelassene Batterie -auch unter 6V gesteuerte Beleuchtungsanlage genutzt werden. Die mitführungspflicht unterliegt hier auch am Tage.

Eine sonderregelung für MTB ist mir nicht bekannt.

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 10:10


6 Kkangpae (Ex-Mitglied)

ich wurde schon einen sonnigen Sonntag Vormittag auf dem Feldweg kontrolliert. Ich wurde angehalten und hatte diverse Diskussionsthemen welche sich im Kreis drehten:
1. kein StVO konformes Bike
2. wenn Sportgerät (Rennrad) wieso dann von der öffentlichen Straße kommend

meinen Einwand dass die Kollegen doch besser die Motorradfahrer kontrollieren sollten welche in der 30er Zone mit 160 durchdonnern oder die Radfahrer ohne Helm (auch deren Kinder) belehren sollten wurde wehement abgelehnt. Schlussendlich hatte ich ein sub 11kg Bike und war auf dem Feldweg und es war 9:30 in der früh bei Sonnenschein. Gab ne mündliche Verwarnung.

Kurz: wenn die wollen, dann finden die schon was.

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 10:17


7 WeschnitzPirat

Klar, wenn sie wollen, finden sie was. Sind aber meiner Erfahrung nach eher die Ausnahmen.
Meistens geht's aber problemlos, wenn man sich nicht wie der Assi vom Dienst aufführt.
Wie schon oben mehrfach erwähnt, es ändert sich nix, außer das einige Verstöße halt etwas teurer werden.
Ich seh das ganz entspannt.

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 11:32


8 B.C.

Ick habe hier mitten in der Stadt, auch noch nie Probleme deswegen gehabt!

Im allgemeinen sind unsere Ordnungshüter schon froh, wenn überhaupt eine Art von Beleuchtung am Rad ist und wenn se schon welche beim Wickel haben, dann sind's mehr unser lieben Studenten, mit ihren Schrotthobeln!! lach

Einzig mit meiner 900er Fackel im Strassenverkehr ("ausversehen"), gabs' mal ein kleines "Hallo", aber mehr deswegen, weil der Polizist wissen wollte, woher, wie teuer und wie lange hält der Akku...etc., er war nämlich selbst ein begeisteter MTBler!! zwinker

... dickes B.

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 12:06


9 Eisdielenjunkie

So lange man freundlich ist und sich nicht benimmt wie nen Pedalrowdy auf Komo ist immer alles ok. Mit oder ohne Licht. Egal. lächel

Ich wurde schon so oft angehalten von der Rennleitung hier in Berlin (ca 9x), dass ich mir über die StvO Geschichte gar kein Kopf mehr mache. Das man Licht braucht im Dunkeln sollte klar sein. Safety first. Aber viele Ordnungshüter sind einfach selbst interessiert, neugierig, gehen nur ihrer Arbeit nach, kontrollieren sogar Rahmennummern, ermahnen zum Helm tragen und ganz ehrlich ... ich mag die Jungs und Mädels. zwinker



Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 12:14


10 raphrav

Zitat von B.C.

...und wenn se schon welche beim Wickel haben, dann sind's mehr unser lieben Studenten, mit ihren Schrotthobeln!! lach
Hö! wütend

Nein, Spaß, hast ja recht... zwinker
Aber an besagte Hobel kann man auch prima das eigentlich fürs MTB gedachte Flutlicht dran machen, dann ist auch Ruhe.

Wie gesagt, ich würde das alles entspannt sehen, auch wenn hier andere Einzelfälle geschildert werden und ich auch schon Fernsehreportagen (war glaub Spiegel TV) gesehen hab, wo sie dann bei funktionierender Lichtanlage wegen einem fehlenden Reflektor blöd getan haben.

Musst ja auch mal das ganze statistisch sehen:
Du fährst X mal Rad.
Jedes zehnte mal davon im Dunkeln
Davon hast zu jedes zehnte mal das Licht vergessen oder dich in der Zeit verschätzt.
Und jede hundertste dieser regelwidrigen Dunkelfahrten endet in einer Kontrolle...

Das heißt, du bist alle 10000 Mal dran, da kannste übern Daumen bei einer Fahrt pro Tag etwa 30 Jahre straffrei kurbeln. lach

Grüße,
Raph

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 12:16


11 Karsti

Von mir aus kann das noch teurer werden.
Ist schon heftig wenn ich als Autofahrer um ne Ecke bieg und da im Dunkeln ein schwarz angezogener ohne Licht fahrender Biker ist.
Ist mir selbst vor ein paar Tagen passiert.

Und dieser Idiot hat alles dran gehabt.
Ja, es war mit Dynamo. Aber da soll er das Scheißding doch einschalten.

Mich als MTBler sieht man schon von weitem(zur Not auch ohne Licht am Bike).
Dank Reflexstreifen am Bike kein Thema.
Selbst der "Freund und Helfer" hat gesagt, das es zwar nicht nach STVZO ist, aber man sieht das besser, als das Regelkonforme Zeugs.

Und deswegen werd ich nüscht aber auch gar nüscht ändern.


Gruß Karsti

"Ich kenne viele dumme Menschen, aber irgendwer bricht immer den Highscore..." zwinker"

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 13:01


12 zackspeed

Finde auch die erhöten Bußgelder mehr als passend,könnten für manche Delikte noch höher ausfallen.Wer Nachts komplett ohne Licht fährt,sollte direkt über 100€ dafür löhnen dürfen,fährt er so das eine erhebliche Gefahr für andere besteht.Habe dieses Jahr 2mal und letztes Jahr einmal einen beinahe Frontalcrash gehabt mit so einem unsichtbaren Penner,einer ist vom Bike geboxt worden als er mir auch noch blöde kam und zuhauen wollte,geht garnicht was manche Vollidioten anstellen und die Leute die normal bekloppt sind und MTB fahren,wie ich auch,die sind am Ende die doofen.
In Spandau ist alle paar Wochen Verkehrs und Radfahrerkontrolle,allerdings gehts in erster Linie dabei um Diebstähle und Verkehrserziehung.
Kommt man normal zügig,schnell rasend,aber anständig bremsend angedonnert und bleibt locker,sagen die zu den Akkulampen kein Wort.
Wollen bei Bikes wie wir sie haben die Rahmennummer sehen und gut ist.
Denn auch Spandau ist mittlerweile eine Radklauhochburg geworden und die Idioten die immer bescheuerter fahren,werden auch immer mehr.Zum Glück is im Wald Ruhe vor denen,meisst bäh

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 18:17


13 Kharne

Ein Polizist in meinem Freundeskreis meinte mal:
STVO? Scheiss drauf, Batterielicht dran und gut ist, die u11 Kilo
"Rennrad" Regelung ist ein schlechter Scherz.

Laut STVO müssten sebst u11 Kilo Rennräder mit nem kompletten
Satz Reflektoren kommen, heißt 2 Reflektoren/Pedal, 2/Rad, weißer
Reflektor vorne, roter hinten zwinker

Auch dürften Räder, die der STVO nicht 100%ig entsprechen garnicht
verkauft werden, es sei denn der Händler sagt sie sind für den
reinen Offroad Gebrauch. Rennrad für Offroadgebrauch? zwinker

Alle Infos ohne Gewähr, sind wie gesagt von meinem Kumpe

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 19:44


14 EricDraven

Hm,

finde die Neuregelung eigentlich auch eher gut als schlecht.
Manche Sachen werden halt Geld-technisch etwas härter bestraft, aber eigentlich ist doch alles beim Alten.

Hoffentlich fischt die Rennleitung dann aber auch die Richtigen raus, und bittet diese zur Kasse.
Ohne Licht im Dunkeln geht gar nicht!
Solche Penner sind im Dunkeln echt gefährlich, wenn man sie, frontal auf einen zukommend, erst auf den letzten Metern sieht.

Passiert auf dem Arbeitsweg beinahe täglich. wütend
Über unachtsame oder rücksichtlose Autofahrer will ich mich hier gar nicht erst auslassen.

Ich hätte bei jeder Fahrt zur Arbeit mindestens 2 Mal die Chance zu sterben, oder zumindest schwer verletzt zu werden, würde ich nicht für diese Schnarchnasen mit aufpassen.
Was mich das schon an Gummi gekostet hat... lach
Aber mittlerweile kenne ich die "besonders gefährdeten" Stellen, und habe die Finger bereits am Bremshebel, bevor der Honk ans abbiegen denkt...
Bisher ist es gut gegangen. lächel

Für´s Parken auf dem Radweg habe ich meine eigene kleine Bestrafung entwickelt. *hehe*
Da gibt´s im vorbeiradeln ´nen schönen fetten "Yellow" auf die Seitenscheibe. Richtet keinen Sachschaden an, und sollte auch vor dem Gesetz eher milde bewertet werden, und keinen Straftatbestand darstellen.
Eklig (für den Auto-Besitzer) ist es allemal, vor allem im Winter. zwinker

Neulich stand ich abends mit dem Bike an der roten Ampel...
Hält neben mir die Rennleitung, Fenster runter, und ich dachte schon: Oh neee, nicht jetzt!
Guckt mich von oben bis unten an, inspiziert das Bike, streckt die Hand aus dem Fenster mit "Daumen hoch"
Sagt : "Helm an, Licht an, und ´nen Blinkie am Arm... super!
Schönes Rad, gute Fahrt!"
Ich : "öhm, danke!"
Ampel grün, weg waren die Jungs...

War bisher meine einzige "ernsthafte" Begenung mit der Rennleitung.
Kann auch ruhig so bleiben...*g*
Aber die Jungs und Mädels da machen doch auch nur ihre Arbeit, und die ist wahrscheinlich oft genug mal so richtig frustrierend...

Wenn man sich anständig und einsichtig verhält, und obendrein noch Helm trägt, denke ich, hat man auch mit einem MTB keine Probleme.
Weil diese Bikes ja meist top-gepflegt und gut in Schuss sind, das wissen die ja auch.
Die "Normalo-Biker" sind da sicher das grössere Problem.
Habe schon so oft grummelnd an einer roten Ampel angehalten, da kommt irgend so ein "Student" ohne Licht an mir vorbeigeflogen, als würde er die grüne Welle reiten.
Dann wird die Ampel grün, und nach ein paar hundert Metern überhole ich diesen Depp wieder.
Sagen tu´ ich nix, muss ja jeder selber wissen, oder?
Und am frühen Morgen oder abends nach der Arbeit habe ich keinen Bock, mich mit solchen Individuen womöglich auch noch zu kloppen, oder wie?
Vor 10 Jahren sehr wahrscheinlich, da bin ich ja auch regelmässig zum Fussball gegangen. *g*
Da war das Agressionspotenzial aber auch noch deutlich höher.
Heutzutage bin ich einfach zu alt für so ´nen Scheiß. lach
Nur noch, wenn es es gar nicht mehr anders zu lösen wäre, habe ich meiner Frau versprochen. lächel
Kam aber ewig auch nicht mehr vor, ihr könnt euch wieder beruhigen... lach

Ach, wieder mal viel mehr geschrieben, als ich eigentlich wollte, ist dann wohl eben so.






Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 20:51


15 Kharne

Nachtrag:

Was ich persönlich ganz schlimm finde sind Blinklichter, die lenke
extrem ab, blenden und man kann die Position und Geschwindigkeit
des Radlers trotzdem nur sehr schwer abschätzen.

Sie sind verboten, aber so Leute rausfischen macht trotzdem keiner,
dafür ziehen sie einen raus, wenn man mit 4 km/h durch die Fußgängerzone
rollt und wollen einem dann 15€ abzocken, ohne einem die Rechtsgrundlage
dafür sagen zu können, geschweige denn die *Geschwindigkeitsübertretung*
beweisen zu können, dass Geschwindigkeitsschätzungen hierzulande
verboten sind musste ich ihnen dann auch erstmal erklären...

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 20:57


16 Mattosch

es gibt 2 mal diese zone ..erste du darfst mit verminderter geschwindigkeit durchfahren .

zweite auch du als radler musst runter...habe ich auf pro7 gesehen (heute) lächel

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 21:09


17 EricDraven

Hi Kharne,

ich habe mal gelesen, dass gerade blinkende Lichter die Autofahrer zur Aufmerksamkeit zwingen...
Man nimmt sie schneller und extremer wahr.
Verboten?
Who cares?
Der Polizist damals fand das Blinkie-Armband am linken
Oberarm richtig gut... bäh
Bestimmt gibt es auch da seeeehr unterschiedliche Meinungen.

BTW, habe auch ein blinkendes Rücklicht von fi´zi:k (direkt unter dem Sattel), neben
einem permanent leuchtenden knallroten von SIGMA an der Sattelstütze.
Bisher, trotz Trachtenclub grün-weiß noch nie ein Problem gewesen...

P.S. :
Ist in einer Fussgängerzone das Radfahren nicht generell verboten, egal mit welcher Geschwindigkeit? staun

Gruß

Tom

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 21:18


18 Kharne

Das ist schon ne Fußgängerzone durch die Fahrradfahrer mit Schrittgeschwindigkeit
durch dürfen zwinker

Edit: @Tom:

Ein Blinkiband finde ich nicht schlimm, eher wirklich helle Leuchten,
die so hoch eingestellt sind, dass sie Gegenverkehr direkt ins
Gesicht leuchten, oder so ultrahelle Rückleuchten.

Als Autofahrer sind die nicht nur lästig sondern extrem gefährlich,
hab schonmal jemanden dreiviertels platt gefahren, weil ich nicht
gesehen hab, wo der ist und dass der voll in die Eisen gegangen ist zwinker

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 21:20


19 EricDraven

Zitat von Mattosch

es gibt 2 mal diese zone ..erste du darfst mit verminderter geschwindigkeit durchfahren .

zweite auch du als radler musst runter...habe ich auf pro7 gesehen (heute) lächel

Okay,
das habe ich nicht gewusst...
Aber man lernt halt nie aus. zwinker

Gruß

Tom

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 21:22


20 Francesco2310

Zitat von Kharne

Das ist schon ne Fußgängerzone durch die Fahrradfahrer mit Schrittgeschwindigkeit
durch dürfen zwinker

Sogenannte "Begegnungszonen" nennt man die bei uns. Verkehrsflächen, die Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer gemeinsam nutzen, wobei die Geschwindigkeit der Autos auf maximal 20 km/h begrenzt ist, jedoch immer den Erfordernissen angepasst werden muss und der jeweils schwächere Verkehrsteilnehmer automatisch Vorrang hat. In "normalen" Fußgängerzonen ist zu bestimmten Zeiten absolutes Fahrverbot, mit Ausnahme der Einsatzfahrzeuge.
hmmmMit der Disziplin vieler Radfahrer ist es leider wirklich schlecht bestellt und diese Idioten sollten ordentlich löhnen, vielleicht erhöht das ihre Lernfähigkeit? zwinker


Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 22:36


21 bieker

Fußgängerzone und Rad verträgt sich auch nicht so gut hmmm

Einmal und nie wieder, auch wenn man langsam fährt muss man immer auf die Fußgänger achten die kreuz und quer hin und herlaufen, was ja auch ihr gutes Recht ist.
Im Endeffekt bist du dann mitm schieben eh schneller zwinker

Schweiß ist Schwäche die den Körper verläßt

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 22:52


22 Francesco2310

Zitat von bieker

Fußgängerzone und Rad verträgt sich auch nicht so gut hmmm

Einmal und nie wieder, auch wenn man langsam fährt muss man immer auf die Fußgänger achten die kreuz und quer hin und herlaufen, was ja auch ihr gutes Recht ist.
Im Endeffekt bist du dann mitm schieben eh schneller zwinker

Das ist richtig und gilt für die verantwortungsvollen Biker; andere wieder scheinen die Fußgängerzone mit einer Rennbahn zu verwechseln und glauben sie wären alleine auf der Welt hmmm

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 23:26


23 B.C.

Ach das klappt schon mit den Fußgängern, wenn man sich nur richtig gehör verschafft!! lach

Klick!!

... dickes B.

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 23:31


24 Francesco2310

lach Das ist ja mal ein geiles Gerät (Verrückte gibt's)

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 23:41


25 AlexMC

Es dürfte auch einem Zug ähnliche Beschleunigungs- und Bremswerte aufweisen lach

Eine kleinere tragbare Version tuts doch auch



wir brauchen Probleme ...und keine Lösungen...

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  03.04.2013 23:54


26 Daniel Z

Ich weiss jetzt nicht bzw. bin mir nicht zu 100% sicher, aber sind MTB bis 13Kg nicht davon befreit, was zumindestens der STVO Ausstattung angeht?

Weil man hatte micht letztes Jahr angehalten, weil meine Beleuchtung etwas an schwächeln war ...

Der nette Herr kamm an das ich mich doch mal um neue Batarien kümmern sollte, da das RL nicht mehr so hell sei, oder sollte über eine Festinstallation der Lichtanlage nachdenken, sagte er dann schmunzelnt! zwinker

Dann fragte unsereins, ob es den sein muss, weil das MTB doch bis zu einer Gewichtsklasse doch als Sportgerät zählt?

Den nette Herr von der Renstreife hat was gesagt, dass es auch für MTB`s eine STVO-Befreiung gibt dies sei wie bei RR auch Gewichtsabhängig ... nur leider konnte er mir das nicht sagen hmmm

Aber im Netz taucht immer die 13kg auf!

Könnte dies das Maas sein?



"Dumm ist der, der dummes tut" Zitat "Forest Gump"

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  04.04.2013 05:35


27 WeschnitzPirat

Mythos. Das Gesetz sagt das (Stand 01.11.12):

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie- Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.

(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit

einer Schlussleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,

mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und

einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler

ausgerüstet sein. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.

(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlussleuchte muss unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.

(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.

(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit

mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder

ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades

kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.

(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.

(9) Der Scheinwerfer und die Schlussleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlussleuchte allein leuchten.

(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.

(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;

der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;

Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;

anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nummer 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.

(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.



Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  04.04.2013 06:15


28 Kharne

@Daniel Z:
Selbst wenn das stimmen würde müssten die Bikes trotzdem noch
mit voller Verspoilerung (read Reflektoren) kommen zwinker

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  04.04.2013 10:08


29 zackspeed

Da zahl ich lieber mal ab und an den Zehner,als mir da so nen weihnachtsbaumkram ans Bike zu nageln bäh

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  05.04.2013 00:44


30 B.C.

Also ick fahre schon locker 35 Jahre mit verschiedenen Bikes mehr oder minder, im Strassenverkehr und alle waren fernab der StVO Konformität...,
aber ein Ticket seitens unserer Rennleitung habe ick noch nie bekommen, höchstens mal eine "kleinere" mündliche Ermahnung, aber das wars schon!
zwinker

... dickes B.

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  05.04.2013 01:23


31 Daniel Z

Ich glaube bei diesem Thema kann man sich immer und immer wieder im Kreis drehen lach

"Dumm ist der, der dummes tut" Zitat "Forest Gump"

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  05.04.2013 20:38


32 eggen

Die Gesetzgebung ist einfach veraltet und überholt, das sieht man ja schon daran das in der StVO die Leistung der Lichtanlage ganz deutlich auf Glühbirnen ausgelegt ist, die LED-Technik kommt ja mit viel weniger als 3W aus um ein verkehrstaugliches Licht zu geben.

Am Ende liegts wohl bei dem jeweiligen Polizisten ob er einen abkassieren will oder nicht.

Ich finde es viel wichtiger ob ein Radfahrer sich im Straßenverkehr ordentlich benimmt und ob das bike in einem Zustand ist in dem es nicht plötzlich den Lenker verliert oder die Bremsen ausfallen... das interessiert mich viel mehr und da sollte die Polizei auch mehr drauf achten als auf alles andere.

Wie bei so vielen Dingen so ist das Gesetz mal wieder weit ab von jeder Lebensrealität hmmm

Ich finde es übrigens bezeichnend dass diese Regierung jetzt mit höheren Strafen für "Fahrradrowdies" ankommt und gleichzeitig Strafen für Autofahrer zwar teurer macht, aber das einzige was die Raser in ihren dicken Karren fürchten, die Punkte, werden entschärft... natürlich im Zuge einer überflüssigen aber kompletten Umstellung des Punktesystems, sonst wäre es zu offensichtlich gewesen welche Lobby hier wieder ihre Interessen durchgebracht hat wütend

Zum Glück gibt es immer weniger Polizei auf den Straßen bäh

Ich finde die Strafen sollten sich nach dem Gehalt richten und Punkte für alles was den Verkehr gefährdet, damit würden endlich mal alle gleich behandelt und bestraft werden... findet ihr es nicht auch schlimm das der eine bei 70€ Strafe plötzlich nicht mehr weiß wie er bis zum Monatsende Essen auf den Tisch bekommen soll während es dem nächsten am Ar... vorbei gehen kann???
Ich meine das ist doch nicht der selbe Strafeffekt, oder?

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  05.04.2013 22:50


33 Mattosch

Zitat von zackspeed

Da zahl ich lieber mal ab und an den Zehner,als mir da so nen weihnachtsbaumkram ans Bike zu nageln bäh


ohne worte lach lach

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  05.04.2013 22:56


34 EricDraven

@ eggen:

Einfach nur "Daumen hoch" für diesen Beitrag! lächel

Gruss

Tom

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  05.04.2013 23:03


35 bieker

Wie hat es der Ramsauer nochmal ausgedrückt ?
"..., um der Verrohung der Kampfradler entgegen zu wirken."

Also da kann man nur..ah.. mir fehlen die Worte wütend

Schweiß ist Schwäche die den Körper verläßt

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  05.04.2013 23:05


36 eggen

Kampfradler bilden mit Wutbürgern und Ökoterroristen übrigens die neue Achse des Bösen...

In Zeiten von Klimaerwärmung und immer fetteren Menschen ist diese fahrradfeindliche Rethorik und Politik irgendwie irritierend.

Alleine die Schande dass die Holländer etwas besser machen als wir sollte doch schon Grund genug sein den Fahrradanteil am Straßenverkehr deutlich und nachhaltig zu fördern! lach

Schön fände ich mehr Schnellwege nur für bikes, hier im Ruhrgebiet könnte man so auf einen Schlag sehr viele Städte so verbinden dass sie mit dem bike leicht zu erreichen sind- die Luftlinien sind nämlich ein Witz, hier geht eine Stadt praktisch in die nächste über!

Ein Beispiel gibts schon, wir haben hier den HOAG-Radweg, den haben die recht pfiffig auf nen alten Bahndamm gebaut (ein Glück, dass das Vorhaben mehr Güter auf die Schienen zu bringen auch gescheitert ist), und entsprechend gehts schnurgrade und fernab vom restlichen Verkehr von A nach B.

Aber ich wäre auch nicht traurig wenn die Radwege mal etwas in Schuss gehalten würden... aber dafür haben wir ja kein Geld, das sonnt sich grade auf den Caymans wütend

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  06.04.2013 00:10


37 Francesco2310

Zitat von eggen



Aber ich wäre auch nicht traurig wenn die Radwege mal etwas in Schuss gehalten würden... aber dafür haben wir ja kein Geld, das sonnt sich grade auf den Caymans wütend

zwinkerGeh, wegen der läppischen 17 000 bis 28 000 Milliarden Euro, welche unsere "Leistungsträger" an der Finanz vorbeigeschmuggelt haben, regst du dich auf? lach

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  06.04.2013 22:34


38 Berlusconi

Also, wie gesagt, ich weiß nicht wie´s bei euch in den Städten so ist, aber bei uns auf´m Land drücken die Beamten schon mal ein Auge zu, sofern man nicht besoffen, freihändig kiffend oder mit einem Vorkriegsvelo unterwegs ist.
Einzige Ausnahme sind wohl diese Kindersoldaten frisch von der Polizeischule. Die sind noch recht scharf auf ihre "Fahndungserfolge"!
Die älteren Kommissare haben eh keine Lust mehr, sich aus dem Auto zu quälen, nur um jemanden die Lust am Radfahren zu nehmen.

Da wir im größeren Umfeld des Bäderdreiecks, somit ein Kurgebiet sind, werden die Polizisten ausserdem vom Landratsamt angehalten, großteils ein Auge zuzudrücken.

Einziges Ärgernis sind dann halt nur noch die Bauern, die meinen sie hätten das Recht mit ihren rostigen Trekkern auf den Radwegen zu fahren, weil sie für die Straße wohl zu langsam sind und damit Erwachsene, wie Kinder dazu zwingen vom Rad zu steigen und es irgendwo ins Feld zu schieben, nur damit Herr "Ichdarfalles" weiterhin den Weg kaputtmachen kann.
Das Schlimmste ist, die dürfen es wirklich!

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  07.04.2013 14:35


39 zackspeed

Na mit nem Platten fahren die aber auch schlecht....... zwinker

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  08.04.2013 01:16


40 whiplash

Gibts eigentlich irgendwelche Präzedenzfälle,bezüglich
der Sonderreglung "Sportgerät".
Hat mal ein MTB Fahrer gegen diese Ungerechtigkeit geklagt ?
Muss es doch schonmal gegeben haben,oder ?



Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  08.04.2013 07:14


41 Keks

Zitat von bieker

Wie hat es der Ramsauer nochmal ausgedrückt ?
"..., um der Verrohung der Kampfradler entgegen zu wirken."

Also da kann man nur..ah.. mir fehlen die Worte wütend

Dazu fällt mir spontan noch dieser hier ein:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1875966/Geschlechtsneutrale-Verkehrserziehung?bc=kua884728#/beitrag/video/1875966/Geschlechtsneutrale-Verkehrserziehung

@eggen: Daumen hoch! lach

Was bedeuten die neuen Regeln und Gesetze für uns Mountainbi  •  10.04.2013 17:16


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